Selbstständige / Freiberufler

  • In der Regel etwa 10% günstiger als die Altversicherung.
  • Weitere Kostensenkung durch Kursbesuche
  • Heilpraktikererstattung zu 100%
  • kostenfreie Prävention und Bildung mit Hilfe einer Online-Akademie
  • Gesundheitsberater bei Krankheit oder Lebenskrisen
  • Präventive Beratung
  • Überschüsse werden ausschließlich zur Förderung von Gemeinwohlprojekten gespendet.
  • Belohnung von Eigenverantwotung und einen gesunden Lebenstil.
  • Mitwirkungsmöglichkeiten

Angestellte

  • Heilpraktikererstattung zu 100%
  • Bessere Versorgung und Kein Zusatzbeitrag
  • Kostenfreie Prävention und Bildung mit Hilfe einer Online-Akademie
  • Rückvergütungen durch Kursbesuche
  • Gesundheitsberater bei Krankheit oder Lebenskrisen
  • Präventive Beratung
  • Überschüsse werden ausschließlich zur Förderung von Gemeinwohlprojekten gespendet.
  • Belohnung von Eigenverantwotung und einen gesunden Lebenstil.
  • Mitwirkungsmöglichkeiten
  • weitere Vorteile sind iVm dem Arbeitgeber möglich

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Nutzungsbedingungen

Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.
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