Jetzt Mitglied werden!

Hier erhälst Du alle Informationen wie Du Mitglied werden kannst und damit Teil einer positven Veränderung im Gesundheitswesen wirst.

Die 4 Schritte:

01.

Anfrage

Du kontaktierst uns über unser Kontaktformular oder per Telefon.

02.

Antrag

Wir schicken Dir den Antrag, welchen Du ausfüllst und unterschrieben an uns sendest.

03.

Angebot & Kündigung

Wir erstellen Dir daraus Deine persönlichen Angebote und Du kündigst Deine Altversicherung.

04.

Fertig

Du entscheidest Dich für ein Angebot, wirst Mitglied und reichst die Mitgliedsbestätigung bei der Altversicherung ein.

Warum die DHF?

Die Gesundheitsabsicherung der Zukunft!

  • Grundsätzlich etwa 10% günstiger als die Altversicherung.
  • Wir übernehmen 100 % der Leistungen von anerkannten Heilpraktikern!
  • Alternative Heilmethoden werden bevorzugt, denn wir arbeiten nach dem Motto "Wer heilt, hat recht"!
  • Alle Überschüsse werden für Gemeinwohlprojekte zur Verfügung gestellt!

Jetzt einen Termin mit einem Berater vereinbaren!

Sehr gerne kannst Du über unser Kontaktformular mit uns in Kontakt treten. Du möchtest lieber telefonieren? Dann vereinbare einfach einen Rückruftermin.

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Nutzungsbedingungen

Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.
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