Hintergründe der deutschen Rechtsordnung und Einführung in Subsidiarität, Selbstverwaltung und Loslösung vom Besatzungsrecht
In dieser Abhandlung gehe ich tiefer in die Themen Subsidiarität, Selbstverwaltung und Loslösung vom Besatzungsrecht ein.
Alles, was sich zum Höheren entwickeln soll, braucht drei Dinge. Zuerst einen Rahmen zur Interaktion, in dem angemessene Erfahrung zum Zwecke des Wachstums möglich ist. Dann braucht das Individuum die Kraft, um den Rahmen bei der Interaktion erfahren zu können. Als Drittes benötigt das Individuum Berechenbarkeit, also Sicherheit. In der ganzen Schöpfung finden sich diese Prinzipien. Wo sie fehlen, ist effizientes Wachstum und Entwicklung zum Höheren nicht oder nur über verlangsamte Umwege möglich.
Auch im menschlichen Recht findet sich dieses dreieinige Prinzip wieder. Niedergeschriebenes Recht bietet den organisatorischen Rahmen einer sozialen Ordnung und bildet damit das soziale Zusammenwirken der Rechtsgemeinschaft ab. Das letztendliche Ziel dabei ist es, dem lebenden Menschen einen berechenbaren und damit sicheren Betätigungsrahmen zur Erlangung von Kraft für sein wirtschaftliches, körperliches, emotionales, mentales und spirituelles Wachstum zu geben.
Da es immer gemäß dem Gesetz der Entwicklung darum geht, daß der Mensch sich selbst erkenne, ist dies auch im Recht abgebildet und wird zukünftig noch deutlicher abzubilden sein.
Auch die Schöpfer des Grundgesetzes haben sich, ob bewußt oder unbewußt, so gut sie konnten an diesen Prinzipien ausgerichtet. Es fehlten ihnen jedoch noch wichtige Erkenntnisse, um dies auch ganzheitlich leisten zu können. Die Zeit dafür war noch nicht reif. Nun ist es soweit.
Doch schauen wir uns nun gemeinsam an, in welch glücklicher Lage sich die Deutschen befinden. Den meisten Menschen ist nicht klar, daß auf deutschem Boden ein rechtlicher Rahmen vorzufinden ist, der darauf ausgerichtet ist, sich kollektiv wandeln zu können und Vorreiter der Welt zu sein. Nicht weniger wird von den Deutschen erwartet.
Das Grundgesetz bildet als faktisch angewandte Ordnung gegenwärtig (noch) den Rahmen. Sein Status und seine Ausgestaltung sind so, wie sie sind, optimal dafür geschaffen, um diese Erneuerung auch tatsächlich leisten zu können.
Betrachten wir nun erst einmal...
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